Abbildung beispielhaft.
Opel Original Räder & Reifen
Sicher durch den Winter – mit Opel Original Winterkompletträdern
Entdecken Sie alle unsere Winterkomplettrad-Angebote jetzt hier im Katalog.
Opel Original Leichtmetallräder
Rädereinlagerung
Räderwechsel
Reifenangebot
Reifenpartner
Der neue kostenlose Opel-Reifenersatz
Mit dem Kauf von Reifen und Kompletträdern mit Reifen aus dem OPEL-Reifenportfolio mit den Marken Continental, Semperit, Uniroyal, Falken, Michelin, Kleber, BFGoodrich, Pirelli, Goodyear/Dunlop, Fulda, Bridgestone, Hankook oder Eurorepar Reliance bei Ihrem OPEL-Vertragspartner, erhalten Sie von diesem
24 Monate lang kostenlosen Ersatz für die Reifen.
Das gilt für folgende Schadensfälle gemäß den untenstehenden Bedingungen:
- Anprallschäden, verursacht z. B. durch Bordsteinkanten
- Schäden durch Nägel oder ähnliche spitze Gegenstände
- Schäden, verursacht durch Vandalismus (laut Polizeibericht)
Ausgenommen sind Reifen aus der Erstausstattung, d. h. aus der Neuwagenauslieferung.
Die Bedingungen
Bei einem Reifenschaden im Inland hat der Kunde Ersatzanspruch auf einen neuen Reifen der gleichen Dimension und des gleichen Herstellers. Bei einem Reifenschaden im Ausland kann der Kunde vor Ort einen Neureifen der gleichen Dimension und des gleichen Herstellers oder auch einen Neureifen einer anderen Marke vergleichbarer Kategorie kaufen und erhält anschließend Bargeldersatz für den Reifen. Jeder Reifen des Fahrzeugs wird nur einmal ersetzt. Ausgenommen sind vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden und solche, die durch die Kaskoversicherung gedeckt sind. Schäden durch falsche Lagerung sowie Schäden, die durch übliche Abnutzung, falsche Fahrwerkseinstellung oder unsachgemäße Benutzung der Reifen verursacht wurden, und Schäden an den Felgen oder Verlust der Felgen sind ebenfalls ausgenommen. Die Ersatzleistungen umfassen den Ersatz des Reifens. Darüber hinaus gehende Leistungen wie Demontage oder Montage sind nicht enthalten. Voraussetzung für die Ersatzleistung ist die Vorlage des Kaufbelegs und des schadhaften Reifens. (Bei Vandalismus gilt die Vorlage der Bestätigung der polizeilichen Anzeige.)