Abbildung zeigt Sonderausstattung
Astra Electric: Energieverbrauch: 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.*
Astra Plug-in-Hybrid: Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 12,9 kWh/100 km plus 2,3 l/100 km; CO2-Emission 52 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 5,5 l/100 km; CO2-Klasse: D.*
Astra Sports Tourer Electric Energieverbrauch: 15,8 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.*
Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid: Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 13,1 kWh/100 km plus 2,4 l/100 km; CO2-Emission 54 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 5,6 l/100 km; CO2-Klasse: D.*
Abbildung zeigt Sonderausstattung
Astra Electric: Energieverbrauch: 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.*
Astra Plug-in-Hybrid: Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 12,9 kWh/100 km plus 2,3 l/100 km; CO2-Emission 52 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 5,5 l/100 km; CO2-Klasse: D.*
Astra Sports Tourer Electric Energieverbrauch: 15,8 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.*
Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid: Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 13,1 kWh/100 km plus 2,4 l/100 km; CO2-Emission 54 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 5,6 l/100 km; CO2-Klasse: D.*
Bis zu 5.000 € Förderprämie für
E-Autos und Plug-in-Hybride**
Mit der angekündigten E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn du die Bedingungen erfüllst, kannst du von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so dein Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
Jetzt im Handel informieren & geplante Förderungsvoraussetzungen prüfen! Lass uns gemeinsam herausfinden, ob du danach förderberechtigt bist und welche Konditionen wir dir anbieten können.
Kontaktiere uns – wir informieren dich unverbindlich und persönlich.
Hier die laut Koalitionsbeschluss vorgesehenen Regelungen kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
- Privatpersonen (keine Unternehmen).
- Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
- Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €.
Art & Höhe der Förderung:
- Basisförderung: 3.000 €.
- Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 4.000 € Förderung.
- Extra-Bonus für Haushalte mit einem Einkommen < 3.000 € netto/Monat: +1.000 €. Max. 5.000 € Förderung möglich.
- Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
- Mindesthaltedauer für die Fahrzeuge wird noch festgelegt.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
- Rein batterieelektrisch und Plug-in-Hybrid
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden
Zeitplan:
- Programm wird bis Jahresende final ausgearbeitet.
- Start geplant 2026, wenn die EU-Beihilfegenehmigung vorliegt.
** Die Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängt von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie du die Voraussetzungen erfüllst, wird im Einzelfall geprüft.
Beschlusstext des Koalitionsausschuss:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität. Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann. Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt +5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1.000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen (+ 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen). Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.