Deine Zufriedenheit ist unser Alltag
Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel kein Problem: Wir sorgen mit speziellen Angeboten langfristig für die Mobilität deines Fahrzeugs. In einer Zuverlässigkeit und Qualität, wie sie nur ein führender Hersteller bieten kann.
Schließlich bleiben wir auch nach dem Kauf dein Partner rund ums Auto.
Neuwagengarantie1
Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Auslieferung, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung.
Garantie für Original Opel Teile und Zubehör1
Wir gewähren seit dem 1. Januar 2019 eine einjährige Teilegarantie auf alle Opel Originalteile. Für Batterien, Stoßdämpfer sowie bestimmte Teile der Abgasanlage erweitern wir ab diesem Zeitpunkt die Teilegarantie auf zwei Jahre.
12 Jahre Garantie gegen Durchrostung2
Du erhältst eine sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Du lässt deinen Wagen gemäß Service- und Garantieheft warten, d.h. einer Korrosionsschutzprüfung durch uns unterziehen und entsprechende Eintragungen im Service- und Garantieheft vornehmen.
Garantieverlängerung
Opel FlexCare
Suchst du noch mehr Sicherheit? Dann wähl eines unserer FlexCare Pakete. Damit profitierst du von individuellen Leistungen wie der Opel Assistance, Garantiverlängerung und viele weitere clevere Lösungen rund um den Opel Service an. Buch jetzt deinen FlexCare Paket für sorgenfreie Touren und Service ohne Kompromisse.
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1Neuwagengarantie:
Freiwillige Leistung der Opel Automobile GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.
2Garantie gegen Durchrostung:
Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen 12 Jahren abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Evtl. zwischenzeitlich festgestellte Rostschäden sind unverzüglich vorzuführen und kostenpflichtig beseitigen zu lassen. Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in Ihrem Service- und Garantieheft.




















