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Service

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Die Gewerbekunden Services im Überblick

Opel FlexCare – Service ohne Kompromisse

Wer einen Opel fährt, erwartet unbeschwerte, zuverlässige Mobilität und eine Fahrzeuggarantie, die uneingeschränkten Schutz ohne Kompromisse bietet. Diese entspannte Sicherheit bietet FlexCare. Es sichert dein Fahrzeug gegen eine Vielzahl von Eventualitäten ab – in über 40 europäischen Ländern.

 

FlexCare ist für folgende Personen- bzw. Fahrzeuggruppen vom Erwerb bis zum Ende der regulären zweijährigen Herstellergarantie erhältlich1:

 

  • Ersthalter von Opel Neuwagen
  • Zweithalter von Opel Vorführ- und Testwagen, Junge Opel Fahrzeuge und Opel Rent Fahrzeuge mit Erstzulassung auf die Opel Automobile GmbH bzw. einen autorisierten Opel Vertragspartner

 

Egal ob du Privatkunde, Geschäftskunde oder Flottenbetreiber bist, FlexCare hilft dir beim optimalen und kostengünstigen Unterhalt deines Opel. Die Pakete beinhalten je nach Wunsch eine Garantieverlängerung im Umfang der Herstellergarantie, kostenlosen europaweiten Mobilservice, auf Wunsch Inspektionen2 und den Austausch wesentlicher Verschleißteile – so bist du vor unerwarteten Ausgaben geschützt und hast größtmögliche Kostensicherheit.

Das FlexCare Produktangebot im Überblick:

Deine Vorteile im Überblick:

  • Garantieverlängerung im Umfang der Herstellergarantie
  • europaweiter Mobilservice
  • Opel Original Teile und Service
  • Barkauf, Finanzierung oder Leasing möglich
  • Kostensicherheit
  • höherer Wiederverkaufswert Ihres Opel
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden vorzeitige Vertragbeendigung mit anteiliger Kostenerstattung

Du hast Fragen oder Wünschen nach zusätzliche Informationen? Frage deinen Opel Partner - er berät dich gerne

1 Ausgeschlossen sind Taxis, Fahrschulfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge (z. B. von Rettungsdienst oder Polizei) und Externe Mietwagen.

2 Gemäß dem geltenden Opel Serviceplan.

3 Die enthaltenen Verschleißteile findest du in den allgemeinen Bedingungen.

UVV-Fahrzeugprüfung

Unser Service für deinen betrieblichen Arbeitsschutz

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen. Im Rahmen dieser UVV-Fahrzeugkontrolle überprüft ein Sachkundiger die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.1

 

Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit

Bei der UVV-Fahrzeugprüfung werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge geprüft.

  • Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt als erbracht, wenn ein einwandfreies Ergebnis der Hauptuntersuchung vorliegt oder bei der Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.
  • Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte dokumentiert werden, beispielsweise bewegliche An- und Aufbauten, Einrichtungen zur Ladungssicherung, der Zustand des Fahrtenschreibers (sofern vorhanden) und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.

 

1 Geregelt ist die UVV-Fahrzeugprüfung in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV-Vorschrift 70).

Sprich deinen Opel Partner einfach auf die UVV-Fahrzeugprüfung an

Noch Fragen? Kontaktiere das Opel Firmenkundencenter

06196-7695-555
Servicezeiten:  Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.