Opel und die teilnehmenden Händler lassen ihre Kunden nicht im Stich!
Wir übernehmen auch den staatlichen Anteil des BAFA-Umweltbonus, welcher kurzfristig zum 17.12.2023 beendet worden ist.
Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt waren, erhalten den BAFA-Umweltbonus von Opel und den teilnehmenden Händler unter folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine Neuwagenerstzulassung, für die die BAFA-Prämie bislang vom Kunden noch nicht beantragt worden ist und daher vom BAFA nicht mehr berücksichtigt wird.
- Die verbindliche Kundenbestellung des bonusberechtigten Elektrofahrzeugs erfolgte bis einschließlich 16.12.2023 durch eine Privatperson.
- Der Kunde bestätigt gegenüber Opel und dem Händler, dass er keinen Antrag zur Gewährung des BAFA-Umweltbonus gestellt hat und auch keinen stellen wird. Außerdem erfüllt er die Antragsvoraussetzungen für die staatliche Umweltprämie vollumfänglich.
In vorgenannten Fällen gilt Folgendes:
- Für bereits bestehende Kundenbestellungen bis einschließlich 16.12.2023, deren Zulassung durch den Privatkunden noch bis einschließlich 31.12.2023 erfolgt, übernehmen Opel und der teilnehmende Händler den BAFA-Umweltbonus 2023.
- Für bereits bestehende Kundenbestellungen bis einschließlich 16.12.2023, deren Zulassung durch den Privatkunden bis einschließlich 29.02.2024 erfolgt, übernehmen Opel und der teilnehmende Händler den ursprünglich ab 01.01.2024 geplanten reduzierten BAFA-Umweltbonus 2024.
- Der staatliche Anteil am BAFA-Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt.