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Umweltbonus

 

Opel und die teilnehmenden Händler lassen ihre Kunden nicht im Stich!

 

Wir übernehmen auch den staatlichen Anteil des BAFA-Umweltbonus, welcher kurzfristig zum 17.12.2023 beendet worden ist.

 

 

Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt waren, erhalten den BAFA-Umweltbonus von Opel und den teilnehmenden Händler unter folgenden Voraussetzungen:
 

  • Es handelt sich um eine Neuwagenerstzulassung, für die die BAFA-Prämie bislang vom Kunden noch nicht beantragt worden ist und daher vom BAFA nicht mehr berücksichtigt wird.
  • Die verbindliche Kundenbestellung des bonusberechtigten Elektrofahrzeugs erfolgte bis einschließlich 16.12.2023 durch eine Privatperson.   
  • Der Kunde bestätigt gegenüber Opel und dem Händler, dass er keinen Antrag zur Gewährung des BAFA-Umweltbonus gestellt hat und auch keinen stellen wird. Außerdem erfüllt er die Antragsvoraussetzungen für die staatliche Umweltprämie vollumfänglich.
     

In vorgenannten Fällen gilt Folgendes:
 

  • Für bereits bestehende Kundenbestellungen bis einschließlich 16.12.2023, deren Zulassung durch den Privatkunden noch bis einschließlich 31.12.2023 erfolgt, übernehmen Opel und der teilnehmende Händler den BAFA-Umweltbonus 2023.
  • Für bereits bestehende Kundenbestellungen bis einschließlich 16.12.2023, deren Zulassung durch den Privatkunden bis einschließlich 29.02.2024 erfolgt, übernehmen Opel und der teilnehmende Händler den ursprünglich ab 01.01.2024 geplanten reduzierten BAFA-Umweltbonus 2024.
  • Der staatliche Anteil am BAFA-Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt.