Das wltp-prüfverfahren

Seit dem 1. September 2017 werden neu typgeprüfte Fahrzeuge nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat WLTP für alle neu zugelassenen PKW das bis dahin rechtlich bindende Testverfahren (NEFZ) ersetzt.

 

Der Fahrzyklus aus dem WLTP-Test ist wesentlich realitätsnäher als das vorherige Messverfahren gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, 692/2008 mit dem NEFZ („Neuer Europäischer Fahrzyklus“). Insbesondere entspricht das im Testzyklus vorgegebene neue Fahrprofil eher dem Alltagsbetrieb, und es wird nicht nur die Basis-Ausstattungslinie, sondern auch der Einfluss weiterer optionaler Zusatzausstattung berücksichtigt.

 

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Der Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs hängt sehr vom individuellen Nutzungsprofil ab: Stadtverkehr oder Landstraße bzw. Autobahn. Diesen Unterschieden wird im WLTP-Fahrzyklus Rechnung getragen, indem nicht wie bisher nur die Werte „innerstädtisch, außerstädtisch und kombiniert“ (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, 692/2008) auf einem eher theoretischen Fahrprofil basierend ermittelt werden, sondern vier Einzelwerte unterschiedlich vorgegebener Fahrprofile (langsam, mittel, schnell, sehr schnell, sowie deren kombinierter Wert), die auf  statistischen Erhebungen und der Auswertung von Nutzerprofilen basieren. Zudem ist der WLTP-Fahrzyklus deutlich dynamischer als der NEFZ und weist insgesamt weniger Standzeiten, eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit sowie eine höhere Maximalgeschwindigkeit auf.

 

Nichts desto trotz sind nur die NEFZ-Werte weiterhin gesetzlich verpflichtend anzugeben. Diese werden basierend auf den gemessenen WLTP-Werten zurück gerechnet.