Zum Hauptinhalt Springen

Kosten runter: mit den Opel elektro- und hybridmodellen kräftig sparen

 

Komfortabel sowie lokal emissionsfrei unterwegs sein und dabei Geld sparen: Das ermöglichen die Elektro- und Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel. Diese sind gemäß BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) förderfähig. Die Umweltprämie für den batterie-elektrischen Opel Corsa-e beträgt aktuell 6.000 Euro und wird laut jüngster Beschlüsse der Bundesregierung ab 1. Juli um weitere 3.000 auf 9.000 Euro erhöht (gültig bis 31.12.2021). Ebenso profitieren Käufer eines Grandland X-Plug-in-Hybriden. Bei einem Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro steigt der Bonus von 4.500 auf 6.750 Euro; liegt der Netto-Listenpreis darüber, können sie sich dann über 5.625 Euro Innovationsprämie freuen – getragen von Bund und Hersteller. Weitere regionale Förderungen sowie Dienstwagensteuer-Ermäßigungen machen das Ganze noch attraktiver.

 

Denn zusätzlich profitieren Dienstwagenfahrer vom reduzierten Steuersatz für batterie-elektrische Fahrzeuge. In Deutschland sind hier nur 0,25 Prozent vom Opel Corsa-e-Neuwagenpreis als geldwerter Vorteil zu versteuern (gilt für batterie-elektrische Fahrzeuge mit Brutto-UPE inkl. Optionen bis 40.000 Euro). Aus der Perspektive der Kfz-Steuer gibt es Elektromobilität, sprich: ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge, sogar zum Nulltarif – und das ebenfalls nun verlängert bis Ende 2030. Kunden, die einen Corsa-e erstmals zulassen, zahlen 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer. Wird der Corsa-e innerhalb dieser 10 Jahre verkauft, geht die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum auf den neuen Halter über.

 

Ähnlich sparen können die Käufer eines Grandland X Plug-in-Hybrid: Denn neben den offiziellen Fördersummen profitieren auch Grandland X Hybrid- und Hybrid4-Fahrer von der Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Fahrzeuge: Für Hybrid-Fahrzeuge wird der geldwerte Vorteil sowohl für die Privatnutzung als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den halben Listenpreis des Neuwagens gerechnet, während bei Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben der volle Listenpreis gilt. Voraussetzung: Ein Anschluss zum externen Aufladen, das Fahrzeug darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach NEFZ ausstoßen, alternativ darf die rein elektrische Reichweite die 40-Kilometer-Grenze nicht unterschreiten. Die Grandland X Plug-in-Hybrid-Varianten erfüllen alle genannten Voraussetzungen und werden auch in dieser Hinsicht für Selbstständige und Dienstwagenfahrer hochattraktiv.

 

Weitere Informationen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.