
Auch in Sachen Versicherung und Steuer gelten bei "Sonderfahrzeugen" für Mobilitätseingeschränkte Menschen spezielle Regelungen. Da sich durch den Umbau in der Regel der Fahrzeugwert erhöht, müssen Sie diesen der Versicherung in jedem Fall melden. Es gibt jedoch zahlreiche Versicherungen, die Umbauten trotzdem kostenfrei mitversichern. Am besten Sie erkundigen sich bereits im Vorfeld, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Hinsichtlich der Steuer gilt: Sollte in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Kürzel "H" (hilflos), "Bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) vermerkt sein, wird Ihnen die Kraftfahrzeugsteuer vollständig erlassen. Wenn Ihre körperliche Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist ("G" mit orangefarbenem Aufdruck), müssen Sie nur die Hälfte des eigentlichen Betrags zahlen.
Abbildungen enthalten teilweise Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören.
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